2011 · 05. September 2011
Erneute Darlegung der Kündigungsgründe bei wiederholter Kündigung entbehrlich. Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 02.02.2011 (AZ.: VIII ZR 74/10) nicht nur umfassend zu Fragen von unerlaubter Untervermietung und rechtmissbräuchlicher Kündigung geäußert. Gleichzeitig, gewissermaßen „am Rande“ beschäftigte er sich auch damit, in welcher Weise der Vermieter die Kündigungsgründe darzulegen hat. Der BGH führte dazu aus: Der Vermieter kann zur Begründung einer Kündigung auf die...
2011 · 05. September 2011
Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, der folgende Merkmale aufwies: Die Heizanlage gehört einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie ist auch im zu versorgenden Gebäude stationiert. Mit einem Energiedienstleister wurde ein Vertrag geschlossen, der den Energie-dienstleister verpflichtet, die Anlage zu betreiben, zu warten und instand zu halten und an die WEG Wärme zu liefern. Ersatzinvestitionen sowie Kosten für Betriebsstrom und Wasser hat die WEG zu tra-gen. Die WEG erhält eine...
Der Bundesgerichtshof hat am 06.04.2011 zwei Urteile zu Preisänderungsklauseln im Bereich Fernwärme gefällt. In der Presse wird dabei meistens nur hervorgehoben, dass eine Bezugnahme auf Heizöl extra leicht (HEL) jedenfalls dann unzulässig sei, wenn die (Fern-)Wärme mittels Erdgas erzeugt wird. Diese Darstellung ist verkürzt und unvollständig, somit fehlerhaft. Die wesentlichen Kernsätze der Urteilsbegründungen in beiden Sachen (Stadtwerke Lübeck - VIII ZR 66/09 - und Stadtwerke...
Gleich mehrere wichtige Fragen hat der BGH (Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 74/10) kürzlich zum Thema Untermiete abschließend geklärt. 1. Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund Danach stellt es zwar auf jeden Fall eine Vertragsverletzung des Mieters dar, wenn er einen Untermieter aufnimmt, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis des Vermieters eingeholt zu haben - selbst dann, wenn der Vermieter die Erlaubnis hätte erteilen müssen. Dieser Verstoß kann unter Umständen eine...
Herr Rechtsanwalt Jörg Hamann führt seit dem 14.03.2011 den Titel "Fachwanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht". Dieser Titel wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Beleg für nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet verliehen.