Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Vorbereitung und Erklärung von Verwertungskündigungen nach § 573 Abs. 2 BGB. In diesem Bereich haben wir eine jahrzehntelange Erfahrung. Ziel ist eine schnelle und faire Einigung zwischen Vermieter und Mieter. Sollte das nicht möglich sein, so erfolgt eine gerichtliche Klärung. Zu diesem Thema bieten wir bundesweit Vorträge, Veranstaltungen und Mandatsübernahmen an. Wir referieren auch für die juristische Schulung und Fortbildung. Nachfolgend...
1. Verkauf erlaubt? Fall: Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer forst- und landwirtschaftlich, teils baulich genutzter Grundstücke. Zu den Gebäuden gehören ein Kraftwerk und ein Riegel von vier Reihenhäusern. Eines der mittleren Häuser wird an den Beklagten für monatlich 1.250,00 DM vermietet. Das Mietverhältnis wurde zum 31.10.1986 gekündigt. Die Klägerin begründete die Kündigung damit, sie beabsichtige einen Verkauf des Hauses und benötige zur Finanzierung umfangreicher...
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09.11.2021 entschieden, dass Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück im Bereich einer Sozialen Erhaltungsverordnung nicht mit der Annahme und Begründung ausüben dürfen, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgt. Denn nach § 26 Nr. 4 Alt.2 BauGB ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut...
Ziel des Baulandmodernisierungsgesetzes ist es in erster Linie, mehr Bauland zur Verfügung zu stellen, um den Wohnungsbau zu fördern und zu erleichtern. Das Gesetz gibt unter bestimmten Voraussetzungen der Stadt Hamburg aber auch die Möglichkeit, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verhindern. Hierzu gehört nach § 201a BauGB die Feststellung, dass in Hamburg ein „angespannter Wohnungsmarkt“ vorliegt. Diese Feststellung hat der Hamburgische Senat getroffen und eine...
Mit der Sozialen Erhaltungsverordnung unterliegt auch der Abriss und Rückbau einer Immobilie einer zusätzlichen Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden, in Hamburg die Bezirksämter. Ein Anspruch des Eigentümers besteht in diesen Fällen (anders als sonst) nicht. Die Soziale Erhaltungsverordnung verhindert, dass der Eigentümer mit seinem Eigentum umgehen kann, wie er möchte. Einzige Ausnahme: Es liegt ein Fall der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit vor. Maßgeblich ist dabei,...
In den Bereichen der Sozialen Erhaltungsverordnung müssen Eigentümer und Vermieter zusätzliche Genehmigungen der Behörden und Ämter einholen, wenn sie Baumaßnahmen planen. Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung ist es insbesondere, alle Maßnahmen des Eigentümers zu verhindern, die in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die Erhöhung der Mieten haben. Die Mieten sollen günstig bleiben – (fast) bis zum Verfall der Immobilie. (Tatsächlich soll eine Ausnahme der „allgemein ortsübliche...
Viele Städte gehen zunehmend dazu über, sogenannte „Soziale Erhaltungsverordnungen“ (SozErhVO) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Hierzu gehören u. a. Hamburg, Berlin, München u.s.w. Angeblich soll damit die „Wohnbevölkerung“ geschützt werden. Politisch ist dieses Instrument hoch umstritten. Mietervereine begrüßen es in der Regel, Grundeigentümer und Vermieter lehnen Soziale Erhaltungsverordnungen häufig kategorisch ab. 1. Situation Tatsächlich ist das Ziel...
Gewerbe-Mietverträge über Büros, Läden oder Hallen sind in vielen Fällen gleichbedeutend mit der wirtschaftlichen Existenz des Vermieters oder Mieters. Wenn sich Vermieter und Mieter einig sind, wird häufig wenig Sorgfalt auf den Mietvertrag verwendet. Häufig wird dann ein Muster aus dem Internet oder dem Schreibwarenhandel genommen, ob dieses Muster aber wirklich „passt“ (oder vielleicht überholt und veraltet ist) wird nicht kontrolliert. Dabei ändert sich gerade die Gesetzeslage...
Nachdem Genossenschaftsgesetz ist der Aufsichtsrat zwingendes und unverzichtbares Organ einer Genossenschaft. Die Genossenschaft wird durch den Vorstand geleitet, Beratung und Kontrolle des Vorstands erfolgen über den Aufsichtsrat. Was aber, wenn kein Aufsichtsrat zur Verfügung steht (beispielsweise weil endliche Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund von Streitigkeiten zurückgetreten sind) und aufgrund der Risiken der „Corona-Pandemie“ keine Mitgliederversammlung/ Vertreterversammlung...
Wie allgemein bekannt, ist die Umsetzung des Traums vom Eigenheim ohne entsprechende behördliche Genehmigung nicht zu empfehlen. Es drohen – je nach Umstand – die Anordnung des Rückbaus, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, die Durchsetzung mit Zwangsmitteln und ggf. Bußgelder. Die behördliche Genehmigung ist abhängig davon, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies können insb. solche Vorschriften des Bauplanungsrechts und des...