In den Bereichen der Sozialen Erhaltungsverordnung müssen Eigentümer und Vermieter zusätzliche Genehmigungen der Behörden und Ämter einholen, wenn sie Baumaßnahmen planen. Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung ist es insbesondere, alle Maßnahmen des Eigentümers zu verhindern, die in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die Erhöhung der Mieten haben. Die Mieten sollen günstig bleiben – (fast) bis zum Verfall der Immobilie.
(Tatsächlich soll eine Ausnahme der „allgemein ortsübliche Standard“ sein. Auf diesen hat der Bauherr einen Anspruch. Aber: Was ist der ortsübliche Standard und wer bestimmt diesen rechtssicher und verbindlich? Das ist schwierig feststellbar und gibt letztlich der Behörde wieder einen großen Spielraum.)
Folgende Arbeiten sind z.B. genehmigungspflichtig:
- Ausbesserungsarbeiten an Fliesen
- Schleifen und Lackieren des Dielenbodens
- Elektroarbeiten mit Tausch der Elektroverteilung, Einbau FI-Schalter in Sicherungskasten, Durchlauferhitzer, zusätzliche Steckdosen
- Malerarbeiten: Entfernen der Tapeten, Spachtel- und Anstricharbeiten an Decken und Wänden, Abschleifen und Lackieren von Heizungsrohren, Heizkörpern, Türen und Zargen
- Einbau einer Einbauküche
Also eigentlich die übliche Wohnnutzung.
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