Unsere Kanzlei berät und vertritt regelmäßig Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer. Hierbei lassen wir auch die Schnittstelle zu mietrechtlichen
Fragen nicht außer Betracht. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Beratungspraxis insbesondere zu den Themen:
- Streitigkeiten über Gebrauch und Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Anfechtung von WEG-Beschlüssen
- Vorbereitung der Wohnungseigentümerversammlungen
- Durchsetzung von wohnungseigentumsrechtlichen Ansprüchen
- Forderungsmanagement hinsichtlich ausbleibender Hausgeldzahlungen, Sonderumlagen, etc.
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter
- Beratung der Verwaltung