Arbeitsrecht

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht nicht die gerichtliche Auseinandersetzung, sondern die für Personalmaßnahmen erforderliche Vorbereitung und Beratung. Dies gilt für den Bereich des Arbeitsvertragsrecht (Gestaltung von Arbeitsverträgen, Begleitung von Arbeitsverhältnissen bis zu ihrer Beendigung), den Abschluss von Tarifverträgen, wie auch für die betriebsverfassungsrechtliche Begleitung von Strukturmaßnahmen auf personellem Sektor, einschließlich des Abschlusses von Interessenausgleich und Sozialplan. Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch bei personellen Einzelmaßnahmen, und zwar über das eigentliche Arbeitsrecht hinaus auch auf dem Sektor der sogenannten Dienstordnungsangestellten.

 

Das Arbeitsrecht ist wohl eines der komplexesten Beratungsgebiete. Streitigkeiten auf diesem Feld bedrohen oftmals die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen oder belasten den Alltag in einem wesentlichen Lebensbereich schwer. Sie setzen häufig hohe Emotionspotenziale frei. Zudem verstellen mitunter ideologische Grundhaltungen bei einer oder bei beiden Seiten den Weg zu einem lösungsorientierten Denken. Wir haben uns dazu entschieden, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu vertreten. Nur wer die Vorstellungen beider Seiten kennt, kann unserer Auffassung nach eine Beratung leisten, die alle denkbaren Lösungsszenarien einbezieht.

 

Arbeitsrecht ist in wesentlichen Teilen Rechtsprechungsrecht. Für eine erfolgreiche Vertretung auf diesem Gebiet ist daher die präzise Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und eine sorgfältige Arbeit am Sachverhalt unerlässlich.

 

Wir freuen uns, Sie von unserem Arbeitsstil zu überzeugen.