Zunehmend verbreitet ist der Kauf von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft und damit der „Kauf“ einer Genossenschaftswohnung. Neben den klassischen, großen Genossenschaften mit einem
umfangreichen Immobilienbestand werden zunehmend auch „Kleingenossenschaften“ nur für ein spezielles Bauvorhaben gegründet. Häufig geschieht dies auch in Form einer Baugemeinschaft. Zwar wird der
Käufer dann nicht Eigentümer an einer speziellen Wohnung, er erhält aber einen „Dauernutzungsvertrag“, der ihm ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht zusichert. Auch hier gibt es aber viele
Besonderheiten, da es zu einer Vermischung von Genossenschaftsrecht und Bauträgerrecht kommen kann.