Genossenschaftsrecht

Im Bereich des Genossenschaftsrechts ist unsere Kanzlei seit über 50 Jahren tätig und berät bundesweit (schwerpunktmäßig in Norddeutschland) Genossenschaften, Aufsichtsräte, Vorstände und Mitglieder bei Fragen und Streitigkeiten. Wir sind sowohl bei der Gründung von Genossenschaften behilflich wie bei Satzungsfragen.


Kauf einer Genossenschaftswohnung

Zunehmend verbreitet ist der Kauf von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft und damit der „Kauf“ einer Genossenschaftswohnung. Neben den klassischen, großen Genossenschaften mit einem umfangreichen Immobilienbestand werden zunehmend auch „Kleingenossenschaften“ nur für ein spezielles Bauvorhaben gegründet. Häufig geschieht dies auch in Form einer Baugemeinschaft. Zwar wird der Käufer dann nicht Eigentümer an einer speziellen Wohnung, er erhält aber einen „Dauernutzungsvertrag“, der ihm ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht zusichert. Auch hier gibt es aber viele Besonderheiten, da es zu einer Vermischung von Genossenschaftsrecht und Bauträgerrecht kommen kann.