2013

2013 · 08. August 2013
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat mit Rechtsverordnung eine Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 3 BGB auf nur noch 15% beschlossen. Erhöhungen der Netto-Kaltmiete sind damit nur noch um 15% alle drei Jahre möglich! Damit soll ein weiterer Anstieg des Mietniveaus in Hamburg verhindert werden. Die Verordnung gilt ab dem 01.09.2013 bis zum 31.08.2018. Verlängerung nicht ausgeschlossen. 1. Ausgenommen sind...