Energierecht

Der Gesetzgeber ist mit den Energiewirtschaftsgesetzen von 1998 und 2005 äußerst kreativ umgegangen. Um die in §1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) genannten Ziele (Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Effizienz, Umweltverträglichkeit, Verbraucherfreundlichkeit) zu erreichen, ist eine Vielzahl von weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erlassen worden, die insbesondere die Energieversorgung mit Strom und Gas neu regeln. Dabei konzentriert sich die Debatte in Deutschland nicht so sehr auf die Energieversorgung als Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges (so das Bundesverfassungsgericht), sondern vornehmlich auf die Preisgestaltung und damit auf die angeblich unzureichende Wettbewerbssituation.

 

Infolge der Umwälzungen auf dem Energiesektor müssen die Lieferverträge der Verteilunternehmen als auch die Kundenbeziehungen bei der Versorgung mit Gas und Strom neugestaltet und fortlaufend den Entwicklungen angepasst werden. Wir beraten in diesem Bereich sowohl Stadtwerke als auch Energieberater, Energiebroker und Abnehmer.

 

Daneben bleiben die sonstigen Rechtsfragen bei der Versorgung mit Wärme stets relevant, auch wenn es hier nur geringe gesetzgeberische Aktivitäten gegeben hat. Auf dem Gebiet der Fernwärmeversorgung ergibt sich ein erhöhter Beratungsbedarf, insbesondere wegen des Einsatzes regenerativer Energien und der von der Gebäudewirtschaft verstärkt vorangetriebenen Gebäudedämmung. Auch die Fragen rund um das Wärmecontracting, das heißt die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme an Gebäudeeigentümer und / oder Mieter finden zunehmendes Interesse. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung in diesem Bereich neue Maßstäbe gesetzt. Es handelt sich hier nach wie vor um ein rechtlich anspruchsvolles Thema mit Berührungspunkten zum Wohnungsbau-, Miet- und AGB-Recht. Wir beraten auf diesem Sektor seit Jahren mit großem Erfolg sowohl Anbieter als auch Abnehmer.

 

Nicht zuletzt verfügen wir auch in Bezug auf Heizkostenverteilung und Energieabrechnung über jahrzehntelange Erfahrungen in allen Aspekten und können dort wirtschaftlich vernünftige Regelungen vermitteln.