Bau- & Architektenrecht

Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Bau- und Architektenrechts. Wir begleiten Bauvorhaben von Anfang an, also von den ersten Planungen und Überlegungen der Projektentwicklung bis zum Bau selbst und der anschließenden Vermietung und Verwaltung.

 

Hierzu bieten wir einen „Rundum-Service“. Dabei sind wir – mit Schwerpunkt Norddeutschland – bundesweit tätig. Wir betreuen Groß- und Kleinprojekte, angefangen bei dem Bau eines Einfamilienhauses bis zu der Errichtung einer Gewerbe- oder Wohnanlage. Sofern es erforderlich ist, setzen wir Ihre Ansprüche auch in einem Mediationsverfahren oder gerichtlich durch! Wir beraten bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen, ebenso wie bei der Abnahme der Immobilien oder bei der Begleitung der Bauvorhaben bei Problemen.

 

Einzelne Bauvorhaben, die wir betreut haben, stellen wir Ihnen gern in unserer „Bauecke“ vor.

Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses

Zu den besten und sichersten Investitionen gehört nach wie vor der Kauf der eigenen Immobilie. Das kann sowohl eine Eigentumswohnung wie auch ein Haus sein. Hier gibt es ebenfalls viele Besonderheiten und teilweise auch „Fallstricke“. Wir beraten deshalb umfassend rechtlich bei dem Kauf Ihrer Immobilie und prüfen den Kaufvertrag.

 

Notare sagen manchmal, Käufer prüfen einen Handy-/Mobilfunkvertrag und die verschiedenen Angebote dazu besser als den Kauf eine Immobilie. Dabei ist gerade der Kauf einer Immobilie mit sehr hohen Kosten und Risiken verbunden. Hier ist eine umfangreiche Prüfung erforderlich. Diese betrifft alle Rechtsfragen (Grundbuch, Verträge, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen u.a.).

Baugemeinschaften

Baugemeinschaften werden von unserer Kanzlei seit Jahrzehnten beraten und betreut. Insbesondere Hamburg entwickelt sich immer mehr zu einer „Hochburg“ der Baugemeinschaften. Aber auch hier gibt es viele Besonderheiten, die von Anfang berücksichtigt werden müssen. Unsere Kanzlei kann aufgrund ihrer Spezialisierung den gesamten Beratungsbedarf einer Baugemeinschaft abdecken: angefangen mit der Gründung bis zur Durchführung des Bauvorhabens, Begleitung bei Architektenwettbewerben und auch den Bau des Hauses.