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Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 BGB

Rechtsprechungsübersicht

 Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Vorbereitung und Erklärung von Verwertungskündigungen nach § 573 Abs. 2 BGB. In diesem Bereich haben wir eine jahrzehntelange Erfahrung. Ziel ist eine schnelle und faire Einigung zwischen Vermieter und Mieter. Sollte das nicht möglich sein, so erfolgt eine gerichtliche Klärung. Zu diesem Thema bieten wir bundesweit Vorträge, Veranstaltungen und Mandatsübernahmen an.

 

Wir referieren auch für die juristische Schulung und Fortbildung. Nachfolgend ein Auszug aus dem Vortrag „Die Verwertungskündigung im Mietverhältnis“ mit einer Auswahl der wichtigsten Urteile und Entscheidungen.

 

 

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