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Antrag des Mieters auf Räumungsschutz abgelehnt - Einzelinteressen müssen zurücktreten

Das Landgericht Hamburg hat am 27.04.2015 einen bemerkenswerten Beschluss in einem Verfahren auf Räumungsschutz verkündet: Dort war die Klage unserer Kanzlei für eine Eigentümerin und Vermieterin gegen eine Mieterin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung in erster Instanz vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg erfolgreich. Es ging um den Abriss und Neubau eines Gebäudes in Hamburg. Der Miterin war zugesagt worden, nach Neubau des Gebäudes wieder zurückkehren und in den Neubau einziehen zu können. Einige Mieter verweigerten den Auszug. Die hier betroffene Mieterin verlor den Rechtsstreit in erster Instanz und legte Berufung zum Landgericht Hamburg ein. Die hier durch das Amtsgericht Hamburg-St. Georg gewährte Räumungsfrist lief ab, ohne dass die Mieterin auszog. Daraufhin hat die Mieterin Vollstreckungsschutz beantragt (Az. 316 S 10/15). Das Landgericht Hamburg hat festgehalten, dass die hier für die Mieterin kein nicht zu ersetzender Nachteil bei einem Auszug gegeben sei. Die Klägerin und Vermieterin habe eine Ersatzwohnung angeboten, zudem seien die Erfolgsaussichten ihrer Berufung „eher als gering einzuschätzen“. Vielmehr sei zu berücksichtigen, „dass zahlreiche Mieter und Mitglieder der Klägerin in Ersatzwohnungen umgezogen sind und auf eine Rückkehr in den Neubau warten (ehemals 122 Mietparteien, von denen ca. 50 Personen und Familien dringend auf den Rückzug in den Neubau angewiesen sind).“

 

Weiter hat das Gericht hervorgehoben,

 

„Eine Verzögerung des weiteren Abrisses und des Neubaus mit einem Brachliegen der Fläche ist mit erheblichen finanziellen Einbußen bzw. Belastungen für die Klägerin verbunden. Die Interessen der Klägerin und der zahlreichen Mitlieder der Klägerin, die in Ersatzwohnungen auf die Rückkehr warten, wiegen insoweit erheblich schwerer als die Interessen der Beklagten“.

 

Eine richtige Entscheidung, aus der deutlich wird, dass die Interessen einer einzelnen Person auch einmal hinter den Interessen vieler zurücktreten müssen.

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