Holger Kues studierte in Berlin (FU) und Hamburg Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre. Nach dem 2. Staatsexamen (1971) wurde Herr Kues zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und als Hochschullehrer für Privatrecht und Rechtstheorie an die HWP (Hochschule für Wirtschaft und Politik) in Hamburg berufen, an der er bis 1981 lehrte.
Von 1981 bis 1986 war Herr Kues bei gleichzeitiger Zulassung als Rechtsanwalt Justitiar des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) und von 1986 bis 1995 Generalbevollmächtigter in der Geschäftsführung zweier mittelständischer Unternehmen. Seit 1996 ist Holger Kues ausschließlich als Anwalt tätig.
Herr Kues war von 1978 bis 1982 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (Landesparlament). In dieser Zeit war er unter anderem Vorsitzender des Ausschusses für Vermögen und öffentliche Unternehmen und Vorsitzender eines mit Wirtschaftsfragen befassten parlamentarischen Untersuchungsausschusses.